Alle nützlichen Informationen zu Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko haben wir hier für Sie zusammengestellt: Die Haftpflichtversicherung kommt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter auf. Die Kaskoversicherung reguliert hingegen Schäden am eigenen Auto. Mit einer Teilkasko Versicherung ist Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle versichert. Die Vollkasko Versicherung deckt über die Leistungen der Teilkasko Versicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist.
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Im Falle eines Schadens müsste der Schädiger ohne Versicherung mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Haftpflichtversicherung springt bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für einen Fahrzeughalter, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Der Sinn einer solchen Versicherung ist die Absicherung des Versicherten gegen Schadensersatzansprüche Dritter, beispielsweise Verkehrsopfern.
Der Abschluss einer Teilkasko-Versicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.
Mit einer Kaskoversicherung genießt der Versicherte finanziellen Schutz bei der Beschädigung, dem Verlust oder der Zerstörung seines Fahrzeugs inklusive der befestigten und verschlossenen Zubehörteile. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Bei der Vollkaskoversicherung sind bös- oder mutwillige Schäden durch Dritte und durch Unfälle abgedeckt, sowie alle Gefahren, die in der Teilkaskoversicherung erwähnt werden. Dazu zählen, Diebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Überschwemmung, Hagel und Blitzschlag, Haarwild und Glasbruch. Die Versicherung ersetzt dem Versicherten bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung maximal den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Selbstbehaltes.
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Eingeführt wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei den Kfz Versicherungen im März 2006.
Sie soll mittelfristig die bisherige "Doppel- oder Deckungskarte" ersetzen. Mit der eVB können Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder ummelden. Sie besteht aus einem siebenstelligen Code. Anhand dieser Nummer kann sich die Zulassungsstelle den Haftpflicht Versicherungsschutz des Fahrzeuges von der Versicherung bestätigen lassen. Im Übrigen muss man bereits zugelassene Fahrzeuge beim Versicherungswechsel mit einer neuen eVB Nummer nicht erneut anmelden. Das erübrigt sich, denn Ihre Daten werden nach Antragstellung an den neuen Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Die neuen Kfz Versicherungen geben automatisch eine neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle weiter.